Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren,
Die Jugendhilfeeinrichtung ist ein Angebot im Rahmen des
SGB VIII.
Folgende Gesetze bilden die Grundlage des Handelns:
§ 34 Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht
Intensive soziale Einzelbetreuung
§ 36 Hilfeplanung
§ 27 Hilfe zur Erziehung und Verbindung mit Nachbetreuung.
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
(insbesondere Beschwerderecht nach dem Bundes-
kinderschutzgesetz)
Die Möglichkeit einer Erweiterung auf sozialpädagogische Familienhilfe nach § 30 und § 31 ist bei der AWO ebenso möglich, wie die Einbeziehung anderer Hilfestellungen.