Zielgruppe
Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren,
- die nicht in ihrer Familie leben können.
- die einen pädagogisch unterstützten Lebensort benötigen.
- die mit einer selbstverantwortlichen Gestaltung des Alltags überfordert sind.
- die eine intensive Betreuung in einem überschaubaren Rahmen mit festen Bezugspersonen benötigen.
- die eine Perspektive im Schul- und Ausbildungsbereich entwickeln müssen.
- die Hilfestellung und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen benötigen.
- die bereit sind, das Leben in einer stationären Einrichtung nach ihren Fähigkeiten mitzugestalten.
Ziele
- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen
- KompetenzenAufarbeitung von EntwicklungsrückständenKlärung und Aufbau von BeziehungenBewältigung persönlicher KrisenStärkung der Bereitschaft, sich auf schulisches Lernen
- einzulassenGestaltung der Beziehung zur HerkunftsfamilieEntlastung der Heranwachsenden und der
Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichenErlernen eines aktiven FreizeitverhaltensErlernen eines gesundheitsbewussten Verhaltens
- (Ernährung und Bewegung)
Gesetzliche Grundlagen
Die Jugendhilfeeinrichtung ist ein Angebot im Rahmen des
SGB VIII.
Folgende Gesetze bilden die Grundlage des Handelns:
§ 34 Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht
Intensive soziale Einzelbetreuung
§ 36 Hilfeplanung
§ 27 Hilfe zur Erziehung und Verbindung mit Nachbetreuung.
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
(insbesondere Beschwerderecht nach dem Bundes-
kinderschutzgesetz) Die Möglichkeit einer Erweiterung auf sozialpädagogische Familienhilfe nach § 30 und § 31 ist bei der AWO ebenso möglich, wie die Einbeziehung anderer Hilfestellungen.